Als Altholz wir Holz bezeichnet, dass im Produktkreislauf bereits Verwendung fand und nun als Abfall zur Entsorgung bereit steht. (z.B gebrauchte Möbel, Holzpackmittel, Holz aus dem Baubereich usw.) Gemäß der deutschen Altholzverordnung handelt es sich bei Altholz um Industrierestholz und Gebrauchtholz.
Dieser Abfall kann durch geeignete Aufbereitung wieder neuen Verwendungszwecken zugeführt werden.
Nach einer ersten Zerkleinerung der Holzabfälle, werden magnetische Materialen durch einen Magnetabscheider aussortiert. Anschließend geschieht eine Absiebung von mineralischen Verunreinigungen gefolgt von einer manuellen Ausselektierung anderer Fremdstoffe wie etwa nicht magnetischen Metallen und Plastikstoffen.
Zum Abschluss wird in der Nachzerkleinerung die vom Abnehmer gewünschte Spangröße erreicht.
Jährlich fallen etwa 6 Millionen Tonnen Holzabfälle aus Industrie, Gewerbe und Haushalten an. In Zeiten immer knapper werdender Rohstoffe wird die Rückführung gebrauchter Güter in den Produktionsprozess immmer wichtiger.
Durch die Nutzung dieser Abfälle als Sekundärrohstoffe wird der Bedarf an neuen Rohstoffen und damit die Belastung für die Umwelt drastisch gesenkt.
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